Es gilt eine gesetzlich vorgeschriebene Garderobenpflicht nach den Bestimmungen des Wiener Veranstaltungstättengesetzes (Paragraph 12). Es ist behördlich festgelegt, dass Mäntel, Jacken und andere Überbekleidung an der Garderobe abzugeben sind. Garderoben sind im 1. und 2. Rang ausreichend vorhanden.